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Stand: Donnerstag, 8. Mai 2025 um 06:40 Uhr
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Neuvergabe landwirtschaftlicher Pachtflächen unter gesteigerter Berücksichtigung der Biodiversität

Vergabe landwirtschaftlicher Pachtflächen 2025 - 2029 - Teil 2 "Grünland"

 

Für die Bewirtschaftungsperiode 2025-2029 werden zwei Grünlandflächen unter gesteigerter Berücksichtigung des Biodiversitätsschutzes ausgeschrieben. Bis Donnerstag, den 23.01.2025, können Angebote für folgende Grünlandflächen beim Markt eingereicht werden:

Gemarkung

FlurstücksNr.
(Zähler/Nenner)

Gesamtfläche FlSt in ha
(Genauigkeit 0,01 ha)

Landwirtschaftliche Nutzfläche in ha = Pachtgegenstand
(Genauigkeit 0,01 ha)

4375 – Heumaden

312/-
(Teilfläche)

0,50

0,48

4374 – Gröbenstädt

467/1
(Teilfläche)

0,20

0,19

Es handelt sich um eine im Jahr 2023 neu angelegte Streuobstwiese. Folgende Bewirtschaftungsbedingungen sind verbindlich durch den Pächter einzuhalten:

·         Frühester Schnittzeitpunkt ab 15.06.

·         Verzicht auf Düngung und chemischen Pflanzenschutz

Aus dem Förderbescheid ergeben sich weiterhin folgende Auflagen, deren Ausführung, sofern nicht vom Pächter erbringbar, durch diesen geduldet werden müssen:

·         Erziehungsschnitt der Bäume

·         Baumscheibenpflege (1 x jährliche Freilegung im Radius von 1m)

·         Ggf. Wässerung der Baumscheiben in Trockenperioden

Die Übernahme einer oder mehrerer Auflagen hat keinen Einfluss auf die Vergabe. Sie können gesondert vergütet werden.

 

Ausführliche Ausschreibungsunterlagen (inkl. Musterpachtvertrag) stehen auf dieser Seite zum Download bereit. Sie können ebenfalls im Rathaus bei Frau Gschrei abgeholt oder telefonisch unter 09656/9202-19 sowie per E-Mail an tgschrei@moosbach.de angefordert werden. Frau Gschrei ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 07:30 bis 13:00 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr erreichbar.

Es wird angestrebt, die Vergabe der Flächen bis Freitag, den 31.01.2025, abzuschließen.

Hintergrund

Der Markt Moosbach verfügt über circa 24 ha Grünland und 6 ha Ackerflächen. Diese Wiesen und Äcker können in der Flur wichtige Lebensräume für unterschiedliche Arten sein und als Trittsteine einen Beitrag zum Biotopverbund leisten. Voraussetzung ist, dass sie unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt bewirtschaftet werden. Zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen hat der Bau- und Umweltschutzausschuss des Marktes am 20.07.2023 beschlossen, landwirtschaftliche Nutzflächen unter verstärkter Berücksichtigung des Biodiversitätsschutzes zu vergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Flächen ausschließlich auf Basis des Pachtzinses an das jeweils höchste Angebot vergeben. Seither erfolgt die Vergabe per Zuschlagszahl. Sie berücksichtigt nun auch Prämien für unterschiedliche Maßnahmen der Extensivierung (KULAP und VNP, https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-von-agrarumweltmassnahmen-in-bayern/index.html) zusätzlich zum Pachtzins, wodurch Angebote mit biodiversitätsschonenden Bewirtschaftungsvorschlägen verbesserte Zuschlagschancen erlangen.
 
 
 

 

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letzte Änderung: 07.05.2025
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