In die Musikalische Früherziehung werden Kinder zwei Jahre vor der Einschulung aufgenommen. Der Kurs dauert ein Jahr. Der Unterricht wird in Gruppen von 6 bis 10 Kindern einmal wöchentlich 45 Minuten erteilt. Abweichende Regelungen sind im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich.
Die Elementare Hörerziehung begleitet den weiterführenden Unterricht in der Musikschule. Sie beinhaltet insbesondere - Singen und Elementare Musikübung - Rhythmisch-musikalische Erziehung - Gehörbildung - Einführung in Allgemeine Musiklehre, Tonsatz, Formenlehre, Instrumentenkunde und Musikgeschichte. Die Gestaltung der Kurse richtet sich an den jeweiligen fachlichen Erfordernissen aus. Pro Woche werden 45 Minuten Unterricht erteilt.
Der Unterricht erstreckt sich auf alle Instrumente, welche von den Schülern gewünscht und von der Musikschule angeboten werden. Die Schüler werden bei der Instrumentenwahl beraten. Der Unterricht wird in Gruppen zu 2 bis 4 Schülern oder als Einzelunterricht erteilt. Die Gruppen sollen nach Alter und Vorbildung so zusammengesetzt sein, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genützt werden können. Über die Einteilung sowie erforderliche Änderungen während des Schuljahres entscheidet die Schulleitung.
Die Förderklasse bietet besonders interessierten und begabten Schülern eine vertiefte Musikbildung. Darüber hinaus bereitet sie Studierwillige auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe vor. Die Pflichtbelegung umfasst 4 Wochenstunden mit folgender Fächerkombination: - 1. Instrument - 2. Instrument - Elementare Hörerziehung - Ensemblefach
Die Instrumentalfächer sollen so zusammengestellt sein, dass sie an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe als Haupt- und Nebenfach weiterbelegt werden können. Statt einem der beiden Instrumente kann auch Gesang oder ein anderes, für das Weiterstudium bedeutsames Fach gewählt werden. Die Pflichtbelegungsfächer können nach besonderen Erfordernissen auch anderweitig zusammengestellt werden.
Interessenten können nur aufgrund einer Beurteilung in die Förderklasse aufgenommen werden. Hierzu ist in jedem Fall die Stellungnahme der Fachlehrer des letzten Schuljahres einzuholen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Der Eintritt in die Förderklasse soll i. d. R. nicht vor dem 14. Lebensjahr erfolgen. Der Verbleib in der Förderklasse soll 4 Jahre nicht überschreiten.