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Stand: Samstag, 25. März 2023 um 09:29 Uhr
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Jugendschöffenwahl

Jugendschöffenwahl 2023

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 sind in diesem Jahr Jugendschöffen neu zu wählen. 

Alle Personen, die willens sind, sich freiwillig für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, sich bis spätestens Dienstag, 14.02.2023 während der üblichen Dienststunden beim Markt Moosbach (Frau Piehler, Zi.-Nr. 103) zu melden.

Die Bewerber müssen, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, Deutsche sein, zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben. Des Weiteren sollen die Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Für die Bewerbung ist in diesem Jahr erstmals ein Bewerbungsformular zu verwenden, das unten bereitgestellt wird.

Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreis.

Bewerbungsformular

Bekanntmachung

 

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letzte Änderung: 20.03.2023
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