Helfen wir den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
https://www.neustadt.de/landkreis-aktuelles/neuigkeiten-landratsamt-neustadt-an-der-waldnaab/ukraine-hilfe/
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Die Anlage eines Dirtparks, einer Pumptrack-Anlage o. ä. in Moosbach wurde von Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer wieder angeregt. Nun sollen in einem ersten Workshop die Umsetzung diskutiert und Ideen und Wünsche gesammelt werden. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Dieser Auftaktworkshop mit der Firma RideTime findet statt am Dienstag, 5. Juli 2022 um 18:00 Uhr im Sportheim Moosbach.
Um eine möglichst reibungslose Projektkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten müssten bitte alle Teilnehmer*innen das Teilnahmeformular ausfüllen und dem Markt Moosbach zuschicken. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten nötig.
Wir freuen uns auf Eure zahlreiche Beteiligung.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
rechtlich dient die Bürgerversammlung der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.
Darüber hinaus ist die Bürgerversammlung aber auch eine gute Möglichkeit, an der Entwicklung der Gemeinde teilzuhaben und auch Einfluss zu nehmen.
Leider war dies auch im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen des bisherigen Formats nicht möglich. Sollte es die Pandemie erlauben, wird die Bürgerversammlung bis 31.03.2022 nachgeholt.
Mit dieser Präsentation möchte ich zumindest die Informationen für 2021 veröffentlichen.
Gerne können Fragen, Anregungen oder Anträge jederzeit an mich herangetragen werden.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der Informationen zur Bürgerversammlung 2021.
Armin Bulenda
Erster Bürgermeister
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab? Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun? Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfachelektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter
www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Sie sind steuerlich beraten? Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.
Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke
Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind jetzt auf www.grundsteuer.bayern.defreigeschaltet.Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann. Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordruckeverwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:
089 – 30 70 00 77
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Grundsteuerreform in Bayern - Flyer
Grundsteuerreform in Bayern - Wichtige Fragen und Antworten
Was gehört zur Grundsteuererklärung?
Die Online-Befragung LE.NA ist nun abgeschlossen.
An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei Ihnen für die rege Teilnahme bedanken:
Es haben 95 Personen teilgenommen und 4.359 Bewertungen sowie 263 Kommentare zu den unterschiedlichen Themenfeldern abgegeben. Auf diese Weise entstand ein umfassendes Stimmungsbild, wie verschiedene Themen aus Bürgersicht wahrgenommen werden.
Die Bewertungen im Detail können Sie hier online ansehen:
Zum Umfrageergebnis
Bei den Wasserversorgungsanlagen Gaisheim - Moosbach - Tröbes ist folgendes geplant:
Maßnahmen WVA Gaisheim:
Die Maßnahmen sind vollständig durch die Anschlussnehmer der Wasserversorgungsanlage Gaisheim über Herstellungsbeiträge zu finanzieren.
Maßnahmen WVA Tröbes:
Die Maßnahmen sind vollständig durch die Anschlussnehmer der Wasserversorgungsanlage Tröbes/Rückersrieth/
Ragenwies über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.
Weiterhin wird eine Verbundleitung vom Hochbehälter Etzgersrieth zum Hochbehälter Rückersrieth hergestellt. Die Kosten hierfür werden auf die Wasserversorgungsanlagen Gaisheim und Tröbes jeweils zur Hälfte umgelegt.
Maßnahmen WVA Moosbach:
Für sämtliche Maßnahmen wurden Zuwendungen nach der RZWas 2018 beantragt.
Der zeitlich geplante Ablauf stellt sich wie folgt dar:
Zum Download der nachfolgenden Pläne bitte auf den jeweiligen Plan klicken
Lageplan 1.1 HB Etzgersrieth - HB Rückersrieth
Lageplan 1.2 HB Etzgersrieth - HB Rückersrieth
Lageplan 2.1 Quellen Tröbes - HB Rückersrieth
Lageplan 2.2 HB Rückersrieth - HB Tröbes
Lageplan 2.3 Tröbes - Ragenwies
Lageplan 2.4 Tröbes - Ragenwies
Lageplan 3.1 HB Tröbes - Regelschacht Sägmühle_Gaisheim
Lageplan 3.2 Regelschacht Sägmühle_Gaisheim - HB Gaisheim
Lageplan 4.1 Burgtreswitz Nord
Lageplan 4.2 Burgtreswitz Süd
Lageplan 5.1 Isgier - Hammermühle
Lageplan 5.2 Isgier - Pielhof - Pielmühle - Ödhof
Ein eigenes Schwimmbecken im Garten ist seit den letzten heißen Sommern mit Rekordtemperaturen und nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie im Trend.
Einkaufshilfe im Gemeindebereich Moosbach
Die umgreifende Pandemie aufgrund des Coronavirus mit der derzeit verhängten Ausgangsbeschränkung hat massive Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Besonders ältere, kranke oder auch zur Risikogruppe gehörende Personen sollen Kontakte zu anderen Personen auf das Nötigste reduzieren. Sich mit den Dingen des täglichen Bedarfs einzudecken kann für diesen Personenkreis problematisch werden.
Der Markt Moosbach bietet deshalb neben vielfach gut funktionierender Nachbarschaftshilfen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gruppierungen (JU Moosbach, KLJB Tröbes, Mühlschleifhaisl e.V., Pfarrgemeinderat Moosbach, SPD Moosbach, Stormclan, ZSH Moosbach u. a.) einen Einkaufsservice an. Beliefert werden im Gemeindebereich Moosbach alle Personen, die den Risikogruppen angehören oder in häuslicher Quarantäne sind. Geliefert werden in haushaltsüblichen Mengen Lebensmittel, Getränke, Drogerieartikel und Medikamente. Der Lieferservice ist kostenlos.
Wie funktioniert’s? Die Bestellung der gewünschten Artikel erfolgt telefonisch beim Markt Moosbach, Tel. 09656 92020 zu den Bürozeiten im Rathaus von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag 13 bis 16:30 Uhr und Donnerstag von 13 bis 17:30 Uhr oder per E-Mail an markt-moosbach@moosbach.de. Bitte bei der Bestellung Namen, Adresse und Telefonnummer angeben. Der Auslieferer stellt die Ware vor der Haus- oder Wohnungstüre ab, klingelt und geht dann wieder. Die Bezahlung der Waren erfolgt gegen Rechnung. Es gibt daher keinen Kontakt zwischen dem Lieferanten und dem Besteller. Durch dieses Verfahren soll jeglicher Übertragungsweg unterbunden werden.
Wir bitten auch bei Nachbarschaftshilfen darauf zu achten, dass kein persönlicher Kontakt stattfindet. Bleiben Sie alle gesund!
Gieß-Service für den Friedhof
Flyer der "Freundschaftshilfe Moosbach": Gemeinsam für Moosbach
Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat am 11. Mai 2018 Moosbach und 53 weitere Orte, Städte und Gemeinden als bayerische Genussorte in Bayern ausgezeichnet. Die zum Weltkulturerbe der UNESCO zählende Residenz in Würzburg war der würdige Rahmen für den Festakt zur feierlichen Übergabe der Trophäen und Urkunden an die Preisträger. Wir freuen uns riesig über die Auszeichnung. Moosbach steht eben für unverwechselbaren Genuss.
Weitere Infos zum Wettbewerb und zur Auszeichnung
Kinder sind wunderbar und hin und wieder auch ganz schön anstrengend
Eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern steht und fällt stets mit der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung. Schwangerschaft, Geburt und die frühe Kindheit verlaufen aber nicht immer reibungslos. Dass sich Eltern, gerade junge Mütter oder Eltern in belasteten Lebenssituationen unsicher fühlen und viele Fragen haben, ist ganz normal. Damit auch belastende Situationen Eltern nicht überfordern und um sicherzustellen, dass „kein Kind den Anschluss verpasst", bietet die KoKi frühzeitig Unterstützung an und sucht gemeinsam mit den Eltern nach Lösungen, „damit aus Sorgen keine Probleme werden".
KoKi informiert, berät und unterstützt werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kleinkindern von 0 – 3 Jahren bei allen Fragen zur Entwicklung, Förderung und Erziehung eines Kindes unter Berücksichtigung der individuellen Familien- bzw. Lebenssituation, z.B. bei
· Erschöpfung und Gefühl der Überforderung im Alltag mit dem Kind
· Unsicherheit bei der Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes
· gesundheitlichen Problemen
· sozialen oder ökonomischen Belastungen (Streit mit Partner, alleinerziehend, Suchtprobleme, ungünstige Wohnsituation, Geldsorgen …)
· fehlender Unterstützung
KoKi bietet Information und Vermittlung von „Frühen Hilfen" im Hinblick auf
· die Bewältigung schwieriger Alltagssituationen
· die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz
· die positive Entwicklung des Kindes
„KoKi – Netzwerk frühe Kindheit" ist ein bayernweites Förder- und Unterstützungsprogramm.
Die KoKi mit ihren niedrigschwelligen, frühzeitigen und präventiven Angeboten für Familien mit Kleinkindern wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales als Regelförderprogramm unterstützt.
Die KoKi richtet sich deshalb auch an Fachkräfte, welche mit Familien zusammenarbeiten, wie Hebammen, Ärzte, Frühförderstellen, Kindertagesstätten, Ämter, Behörden usw. und „strickt" gemeinsam mit ihnen am „regionalen Netzwerk frühe Kindheit".
Was Sie über die Arbeitsweise der KoKi noch wissen sollten:
· die Beratungen sind kostenlos, freiwillig und auf Wunsch anonym
· die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht
· die Eltern bestimmen, ob weitere Netzwerkpartner einbezogen werden
· die Beratungen können sowohl telefonisch, zu Hause bei den Familien, bei Netzwerkpartnern oder im Büro der KoKi stattfinden
· die KoKi informiert über Angebote für Familien in der Region und organisiert Vorträge zum Thema Kindergesundheit - Infos dazu und zu weiteren interessanten Familienthemen finden Sie auf der Homepage http://koki.neustadt.de
Kontaktdaten der KoKi des Landkreises Neustadt an der Waldnaab:
Tamara Prause: Telefon: 09602/79-2547; E-Mail: TPrause@neustadt.de Norbert Meister: Telefon: 09602/79-2545; E-Mail: NMeister@neustadt.de
Anschrift: Kreisjugendamt Neustadt a.d.Waldnaab KoKi – Netzwerk frühe Kindheit Zacharias-Frank-Str. 14 92660 Neustadt a.d.Waldnaab Homepage: http://koki.neustadt.de