Jugendschöffenwahl 2023
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 sind in diesem Jahr Jugendschöffen neu zu wählen.
Alle Personen, die willens sind, sich freiwillig für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, sich bis spätestens Dienstag, 14.02.2023 während der üblichen Dienststunden beim Markt Moosbach (Frau Piehler, Zi.-Nr. 103) zu melden.
Die Bewerber müssen, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, Deutsche sein, zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben. Des Weiteren sollen die Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Für die Bewerbung ist in diesem Jahr erstmals ein Bewerbungsformular zu verwenden, das unten bereitgestellt wird.
Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreis.
Bewerbungsformular
Bekanntmachung
Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Nach der Schöffenbekanntmachung stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Diese Aufstellung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 ist in diesem Jahr wieder fällig. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen als ehrenamtlicher Richter verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit. Aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes ist ferner körperliche Eignung erforderlich. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Bewerber, die sich hierfür freiwillig melden, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Alle Personen, die willens sind, sich freiwillig für das Amt eines Schöffen zur Verfügung zu stellen, werden daher gebeten, sich bis spätestens Montag, den 13.03.2023 während der üblichen Dienststunden beim Markt Moosbach (Frau Piehler, Zi.-Nr. 103) zu melden. Für die Bewerbung ist in diesem Jahr erstmals ein Bewerbungsformular zu verwenden, das unten bereitgestellt wird.
Auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen wird geachtet. Die Bewerber sollen, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, mindestens 25 Jahre alt sein und bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben. Hinsichtlich der für die Befähigung zu dem Amt eines Schöffen erforderlichen sonstigen Voraussetzungen wird auf Wunsch weitere Auskunft erteilt.
Bewerbung Schöffe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
rechtlich dient die Bürgerversammlung der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.
Darüber hinaus ist die Bürgerversammlung aber auch eine gute Möglichkeit, an der Entwicklung der Gemeinde teilzuhaben und auch Einfluss zu nehmen.
Erfreulicherweise konnte in diesem Jahr wieder eine ordnungsgemäße Bürgerversammlung stattfinden.
Für alle, die keine Zeit hatten oder sich die Informationen noch einmal genau anschauen wollen finden Sie hier die Präsentationen der Bürgerversammlung vom 27.10.2022
Gerne können Fragen und Anregungen jederzeit an mich oder an die Verwaltung herangetragen werden.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der Informationen zur Bürgerversammlung 2022.
Armin Bulenda
Erster Bürgermeister
Präsentation Bürgermeister
Präsentation Biodiversitätsbeauftragter
Förderung von Öko-Kleinprojekten – jetzt bewerben!
Die Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz für das Jahr 2023 erneut zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmen Ökoprojekte" auf.
Jetzt bis zum 28. Februar 2023 bewerben und bis zu 50% Förderung für Ihr Öko-Kleinprojekt erhalten!
Erfreulicherweise wird dem Naturparkland Oberpfälzer Wald für 2023 erneut ein Fördertopf mit bis zu 50.000€ für Öko-Kleinprojekte zur Verfügung stehen – und zwar dank dem „Verfügungsrahmen Öko-Projekte" der Öko-Modellregion. Der Fokus der Kleinprojekteförderung liegt hierbei auf dem Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungskette (Beitrag zu Biolandwirtschaft, Verarbeitung oder Bezug von Bio-Lebensmitteln oder Steigerung des regionalen Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung) und Beiträgen zur Bewusstseinsbildung für die regionale Bio-Landwirtschaft. Die Bewertung und Entscheidung über die eingereichten Projekte erfolgt über ein Gremium, welches aus Bürgermeister:innen, Öko-Erzeuger:innen und Öko-Verarbeiter:innen aus dem Naturparkland Oberpfälzer Wald besteht. Was wird gefördert?
Kleinprojekte im Sinne der Förderrichtlinie sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € netto nicht übersteigen und die den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen, regionale Versorgungsstrukturen verbessern oder das Bewusstsein für Bio-Lebensmittel aus der Region stärken. Die Projekte werden mit bis zu 50 % gefördert (maximal 10.000 €) und müssen im Projektgebiet der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald liegen. Sie dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis 20. September 2023 umgesetzt worden sein. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen können die Förderung beantragen. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung.
Allein 2022 wurden 175 Kleinprojekte in den bayerischen Öko-Modellregionen gefördert, davon 60 Projekte, die die Vermarktung von regionalen Bioprodukten in der jeweiligen Region unterstützen, etwa durch Ausstattung und Erweiterung von Hofläden, Lebensmittelautomaten für die Selbstbedienung, den Ausbau von Abokisten, Kühlmöglichkeiten an den Höfen und für den Verkauf am Markt, Shop-in-Shop-Lösungen für regionale Bioprodukte oder die Neugestaltung von Werbematerialien.
In der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald erhielten 2022 eine Presse für Bioöl, eine Abverpackung von Biomehl sowie die Einrichtung eines Hofladens den Zuschlag des Öko-Verfügungsrahmens der Region.
Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt in diesem Bereich? Dann lohnt es sich, einen Förderantrag zu stellen!
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
ProjektmanagementÖko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald Kerstin Manner Markt Tännesberg Pfreimder Straße 1 92723 Tännesberg +49 (0) 9655 920 041 kmanner@taennesberg.de
oder unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/286531/ https://www.oekomodellregionen.bayern/naturparkland-oberpfaelzer-wald
Der Markt Moosbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen sind hier veröffentlicht.
Kontaktperson: Andreas Hofmeister E-Mail: ahofmeister@moosbach.de Tel.: +49 9656 9202-13
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung
Neuregelung der Grundsteuer Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab? Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun? Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfachelektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter
www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Sie sind steuerlich beraten? Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.
Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke
Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind jetzt auf www.grundsteuer.bayern.defreigeschaltet.Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann. Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordruckeverwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:
089 – 30 70 00 77
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Grundsteuerreform in Bayern - Flyer
Grundsteuerreform in Bayern - Wichtige Fragen und Antworten
Was gehört zur Grundsteuererklärung?
Ein eigenes Schwimmbecken im Garten ist seit den letzten heißen Sommern mit Rekordtemperaturen und nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie im Trend.
Kinder sind wunderbar und hin und wieder auch ganz schön anstrengend
Eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern steht und fällt stets mit der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung. Schwangerschaft, Geburt und die frühe Kindheit verlaufen aber nicht immer reibungslos. Dass sich Eltern, gerade junge Mütter oder Eltern in belasteten Lebenssituationen unsicher fühlen und viele Fragen haben, ist ganz normal. Damit auch belastende Situationen Eltern nicht überfordern und um sicherzustellen, dass „kein Kind den Anschluss verpasst", bietet die KoKi frühzeitig Unterstützung an und sucht gemeinsam mit den Eltern nach Lösungen, „damit aus Sorgen keine Probleme werden".
KoKi informiert, berät und unterstützt werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kleinkindern von 0 – 3 Jahren bei allen Fragen zur Entwicklung, Förderung und Erziehung eines Kindes unter Berücksichtigung der individuellen Familien- bzw. Lebenssituation, z.B. bei
· Erschöpfung und Gefühl der Überforderung im Alltag mit dem Kind
· Unsicherheit bei der Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes
· gesundheitlichen Problemen
· sozialen oder ökonomischen Belastungen (Streit mit Partner, alleinerziehend, Suchtprobleme, ungünstige Wohnsituation, Geldsorgen …)
· fehlender Unterstützung
KoKi bietet Information und Vermittlung von „Frühen Hilfen" im Hinblick auf
· die Bewältigung schwieriger Alltagssituationen
· die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz
· die positive Entwicklung des Kindes
„KoKi – Netzwerk frühe Kindheit" ist ein bayernweites Förder- und Unterstützungsprogramm.
Die KoKi mit ihren niedrigschwelligen, frühzeitigen und präventiven Angeboten für Familien mit Kleinkindern wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales als Regelförderprogramm unterstützt.
Die KoKi richtet sich deshalb auch an Fachkräfte, welche mit Familien zusammenarbeiten, wie Hebammen, Ärzte, Frühförderstellen, Kindertagesstätten, Ämter, Behörden usw. und „strickt" gemeinsam mit ihnen am „regionalen Netzwerk frühe Kindheit".
Was Sie über die Arbeitsweise der KoKi noch wissen sollten:
· die Beratungen sind kostenlos, freiwillig und auf Wunsch anonym
· die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht
· die Eltern bestimmen, ob weitere Netzwerkpartner einbezogen werden
· die Beratungen können sowohl telefonisch, zu Hause bei den Familien, bei Netzwerkpartnern oder im Büro der KoKi stattfinden
· die KoKi informiert über Angebote für Familien in der Region und organisiert Vorträge zum Thema Kindergesundheit - Infos dazu und zu weiteren interessanten Familienthemen finden Sie auf der Homepage http://koki.neustadt.de
Kontaktdaten der KoKi des Landkreises Neustadt an der Waldnaab:
Tamara Prause: Telefon: 09602/79-2547; E-Mail: TPrause@neustadt.de Norbert Meister: Telefon: 09602/79-2545; E-Mail: NMeister@neustadt.de
Anschrift: Kreisjugendamt Neustadt a.d.Waldnaab KoKi – Netzwerk frühe Kindheit Zacharias-Frank-Str. 14 92660 Neustadt a.d.Waldnaab Homepage: http://koki.neustadt.de