Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) sieht bei der Fortschreibung des Regionalplans vor, die Öffentlichkeit einzubeziehen bzw. zu informieren.
Aktuell laufende Beteiligungsverfahren (unter Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art 16 Abs. 1 und 3 BayLplG)
bis 31.10.2024
Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens und öffentliche Auslegung für die Teilfortschreibung des Regionalplans im Kapitel B X Energieversorgung, Neuaufstellung Teil B X 5 „Windenergie"