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Stand: Freitag, 29. März 2024 um 10:58 Uhr
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Markt Moosbach aktuell
 

 
Bitte besuchen Sie unser Ratsinformationssystem.
 
Im Ratsinformationssystem können Sitzungstermine, Tagesordnungen und die Besetzung der einzelnen Ausschüsse eingesehen werden. 
 
 
Bitte beachten: Zutritt zu den Sitzungen nur mit Mund-Nasen-Schutz!

 
 
 
Das Mitteilungsblatt des Marktes Moosbach erscheint in der Regel 14tägig.
 
Hier finden Sie das aktuelle Gmoibladl zum Download:
 
Nr. 2024-06 vom 21.03.2024
 
Oder stöbern Sie einfach in älteren Ausgaben:
 

Die neue Markt Moosbach-APP

Die neue Markt Moosbach-App ist jetzt verfügbar! Entdecken Sie den Markt und seine Vielfalt durch die neue App und seien Sie auch von unterwegs immer auf dem neuesten Stand.

Die App informiert Sie über aktuelle Veranstaltungen, Nachrichten und alles rund um den Markt Moosbach. Sie haben die Möglichkeit, direkt über die App Unwetter- und Katastrophenwarnmeldungen zu erhalten, den Schadensmelder zu nutzen, defekte Straßenbrennstellen zu melden, Moosbach-Gutscheine zu bestellen und vieles mehr.

Die App steht kostenfrei zur Verfügung. Jetzt Downloaden:

-        im AppStore

-        im Google Play Store

-        oder via QR-Code:

         

 

 

 

Aktion Rama Dama
 
 
Auch in diesem Jahr findet wieder die dringend notwendige Rama-Dama-Aktion statt. Wir laden hierzu recht herzlich ein und freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.
 
Sondergebiet "Solarpark Straßäcker"
 
6. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Moosbach und Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Sondergebiet "Solarpark Straßäcker"
 
6. Flächennutzungsplanänderung
 
 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung
 
 
 
 
 
Regionalbudget - ein Erfolgsmodell der Ländlichen Entwicklung
 
 
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
 

Im Jahr 2024 können über das Regionalbudget der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. erneut Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € gefördert werden.

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Zeitrahmen

Projektanfragen können bis 31. März 2024 bei der Geschäftsstelle der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e.V. eingereicht werden.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen bis 1. Oktober 2024 bei der Geschäftsstelle vorgelegt werden kann.

 

Weitere Informationen zum Regionalbudget entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Förderaufruf der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. sowie dem Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2024.

 

Kontakt:

ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V.
Geschäftsstelle
Friedrichstraße 27
92648 Vohenstrauß
Tel. 09656 9180-580
E-Mail: info@naturparkland

 
 
Aktuelle Stellenangebote
 
Betreuungskräfte für die Ferienbetreuung gesucht!
Hast du Spaß und Freude am Umgang mit Kindern? Dann bist du bei den Moosbacher Ferienkids genau richtig!
Der Markt Moosbach sucht für die Ferienbetreuung dringend Personen, die Erfahrung und Freude beim Umgang mit Kindern haben.
Auskünfte zur Entlohnung, Arbeitszeit usw. erteilen erster Bürgermeister Armin Bulenda, Tel. 09656 920212 oder Claudia Rieß, Tel. 09656 920217.
Merkblatt zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle
 
Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle sind die Vorgaben lt. folgenden Merkblatt zu beachten:
 
 
 

 

 
 

Förderung von Öko-Kleinprojekten – Jetzt bewerben!
Die Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz für das Jahr 2024 erneut zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmen Ökoprojekte" auf.

Jetzt bis zum 29. Februar 2024 bewerben und bis zu 50% Förderung für Ihr Öko-Kleinprojekt erhalten!
Erfreulicherweise wird dem Naturparkland Oberpfälzer Wald für 2024 erneut ein Fördertopf mit bis zu 50.000 € für Öko-Kleinprojekte zur Verfügung stehen – und zwar dank dem „Verfügungsrahmen Öko-Projekte" der Öko-Modellregion. Der Fokus der Kleinprojekteförderung liegt hierbei auf dem Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Beitrag zu Biolandwirtschaft, Verarbeitung oder Bezug von Bio-Lebensmitteln oder Steigerung des regionalen Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung) und Beiträgen zur Bewusstseinsbildung für die regionale Bio-Landwirtschaft. Die Bewertung und Entscheidung über die eingereichten Projekte erfolgt über ein Gremium, welches aus Bürgermeister:innen, Öko-Erzeuger:innen und Öko-Verarbeiter:innen aus dem Naturparkland Oberpfälzer Wald besteht.

Was wird gefördert?
Kleinprojekte im Sinne der Förderrichtlinie sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € netto nicht übersteigen und die den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen, regionale Versorgungsstrukturen verbessern oder das Bewusstsein für Bio-Lebensmittel aus der Region stärken. Die Projekte werden mit bis zu 50 % gefördert (maximal 10.000 €) und müssen im Projektgebiet der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald liegen. Sie dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis 20. September 2024 umgesetzt worden sein. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen können die Förderung beantragen. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung.

Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt in diesem Bereich? Dann lohnt es sich, einen Förderantrag zu stellen!

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Projektmanagement Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald
Kerstin Manner
Markt Tännesberg - Pfreimder Straße 1 - 92723 Tännesberg
+49 (0) 9655 920 041
kmanner@taennesberg.de

oder unter
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/286531/
https://oekomodellregionen.bayern/naturparkland-oberpfaelzer-wald/nachrichten/3060/foerdertopf-von-oeko-kleinprojekte-jetzt-bewerben

Zum Förderaufruf

 


 

  

 Das Naturparkland-Genusskistl
 
 mit regionalen Produkten und Produkten aus der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald
 
 
 

 
 
 
Das Naturparkland Oberpfälzer Wald erhielt von der Bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die Urkunde als staatlich anerkannte Ökomodellregion. Regionalmanagerin Daniela Franz vom Landratsamt nahm die Urkunde zusammen mit den Bürgermeistern der beteiligten zehn Gemeinden Eslarn, Floß, Georgenberg, Leuchtenberg, Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus und Waldthurn in Empfang.
 
Bürgerinformationsbroschüre "Informieren.Entdecken.Erleben.Genießen"
 
 
 
"Was macht Moosbach so besonders?
Kurz gesagt Land und Leute, indem wir eine liebenswerte ländliche Gemeinde mit einem abwechslungsreichen schönen Erscheinungsbild sind, mit Menschen, die hier nicht nur leben, sondern sich vielfältig in Vereinen engagieren, zusammenhelfen und uns dadurch überregional bekannt machen und zugleich mit echter Oberpfälzer Gastlichkeit einladend sind."
 
Die druckfrisch erschienene neue Auflage der Bürgerinformationsbroschüre unterstreicht diese Aussage in jeder Hinsicht. So steht mit dieser hochwertigen Ausgabe ein repräsentatives Medium zur Verfügung, das Bürger und Gäste jeden Alters über die Angebote des Marktes Moosbach informiert. Der Markt Moosbach möchte auch dieses Mal wieder in Zusammenarbeit mit dem mediaprint infoverlag seinen Bürgerinnen und Bürgern mit dieser Veröffentlichung ein breites Nachschlagewerk rund um die Verwaltung anbieten, aber auch über andere Behörden, Freizeit- und Bildungseinrichtungen, touristische Attraktionen und vieles mehr informieren.
 
Mit der Broschüre wurde ein neuer Ortsplan herausgegeben. Beide Druckwerke sind kostenlos in der Gäste-Information im Rathaus erhältlich.
 
 
BayGibitR - Breitbandausbau
 
 

Der Markt Moosbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen sind hier veröffentlicht.

Weitere Infos: Breitbandzentrum (Fortschrittstabelle)

 

Kontaktperson: Andreas Hofmeister
E-Mail: ahofmeister@moosbach.de
Tel.: +49 9656 9202-13

 

Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Markt Moosbach
 
Beim Markt Moosbach gehen immer häufiger Anfragen auf Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein. Um diese besser bewerten zu können, wurde vom Marktgemeinderat Moosbach in der Sitzung am 14.09.2021 folgender Kriterienkatalog beschlossen:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative
 
Förderkennzeichen: 03K14807
Ziel: Sanierung der Innenbeleuchtung im Rathaus Moosbach auf LED
Laufzeit: 01.12.2020 bis 30.11.2021
Beteiligte Partner: Markt Moosbach, Elektro Guttenberger
 
                     
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
 
Der Markt Moosbach erhält für die Sanierung der Innenbeleuchtung im Rathaus Moosbach auf LED eine Förderung in Höhe von 30 % vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
 
 
 

Merkblatt zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken
 

Ein eigenes Schwimmbecken im Garten ist seit den letzten heißen Sommern mit Rekordtemperaturen und nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie im Trend.

Ein Merkblatt, was beim Befüllen und Entleeren von Schwimmbecken zu beachten ist, finden Sie hier:
 
 
Hochwasser.Info.Bayern
 
 
Auf dem Infoportal Hochwasser www.hochwasserinfo.bayern.de erhalten Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Landwirte, Architekten, Hauseigentümer sowie Stadt- und Landschaftsplaner wichtige Informationen, was vor, während und nach einem Hochwasser getan werden kann.
 
Außerdem wird die Kampagne "... und Hochwasserschützer" vorgestellt.


   

 

Kinder sind wunderbar und hin und wieder auch ganz schön anstrengend

Eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern steht und fällt stets mit der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung. Schwangerschaft, Geburt und die frühe Kindheit verlaufen aber nicht immer reibungslos. Dass sich Eltern, gerade junge Mütter oder Eltern in belasteten Lebenssituationen unsicher fühlen und viele Fragen haben, ist ganz normal. Damit auch belastende Situationen Eltern nicht überfordern und um sicherzustellen, dass „kein Kind den Anschluss verpasst", bietet die KoKi frühzeitig Unterstützung an und sucht gemeinsam mit den Eltern nach Lösungen, „damit aus Sorgen keine Probleme werden".

KoKi informiert, berät und unterstützt werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kleinkindern von 0 – 3 Jahren bei allen Fragen zur Entwicklung, Förderung und Erziehung eines Kindes unter Berücksichtigung der individuellen Familien- bzw. Lebenssituation, z.B. bei

·        Erschöpfung und Gefühl der Überforderung im Alltag mit dem Kind

·        Unsicherheit bei der Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes

·        gesundheitlichen Problemen

·        sozialen oder ökonomischen Belastungen (Streit mit Partner, alleinerziehend, Suchtprobleme, ungünstige Wohnsituation, Geldsorgen …)

·        fehlender Unterstützung

 

KoKi bietet Information und Vermittlung von „Frühen Hilfen" im Hinblick auf

·        die Bewältigung schwieriger Alltagssituationen

·        die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz

·        die positive Entwicklung des Kindes

 

 „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit" ist ein bayernweites Förder- und Unterstützungsprogramm.

Die KoKi mit ihren niedrigschwelligen, frühzeitigen und präventiven Angeboten für Familien mit Kleinkindern wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales als Regelförderprogramm unterstützt.  

Die KoKi richtet sich deshalb auch an Fachkräfte, welche mit Familien zusammenarbeiten, wie Hebammen, Ärzte, Frühförderstellen, Kindertagesstätten, Ämter, Behörden usw. und „strickt" gemeinsam mit ihnen am „regionalen Netzwerk frühe Kindheit".

 

Was Sie über die Arbeitsweise der KoKi noch wissen sollten:

·        die Beratungen sind kostenlos, freiwillig und auf Wunsch anonym

·        die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht

·        die Eltern bestimmen, ob weitere Netzwerkpartner einbezogen werden

·        die Beratungen können sowohl telefonisch, zu Hause bei den Familien, bei Netzwerkpartnern oder im Büro der KoKi stattfinden

·        die KoKi informiert über Angebote für Familien in der Region und organisiert Vorträge zum Thema Kindergesundheit -  Infos dazu und zu weiteren interessanten Familienthemen finden Sie auf der Homepage http://koki.neustadt.de


Kontaktdaten der KoKi des Landkreises Neustadt an der Waldnaab:

Tamara Prause: Telefon: 09602/79-2547; E-Mail: TPrause@neustadt.de
Norbert Meister: Telefon: 09602/79-2545; E-Mail: NMeister@neustadt.de

Anschrift:
Kreisjugendamt Neustadt a.d.Waldnaab
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
Zacharias-Frank-Str. 14
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Homepage: http://koki.neustadt.de


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Markt Moosbach im Naturparkland "Oberpfälzer Wald"      
Brunnenstrasse 1 - 92709 Moosbach
Tel. 09656 / 92 02 - 0; Fax 09656 / 92 02 - 21


 
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
 
 
 
Bankverbindungen:
Raiffeisenbank Moosbach
BIC: GENODEF1NEW
IBAN: DE46 7536 3189 0003 2109 52
 
Sparkasse Moosbach
BIC: BYLADEM1ESB
IBAN: DE20 7535 1960 0570 1809 19
                    


 
 

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letzte Änderung: 25.03.2024
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