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Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten

 

Das Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten finden Sie hier zum Download...
 


Teilweise Rückerstattung der Umsatzsteuer und Teilberichtigung von Bescheiden über Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge zur Wasserversorgung


Mit Schreiben vom 04.07.2000 hatte das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Wasserhausanschlüsse mit dem regulären Umsatzsteuersatz (bis 31.12.2006: 16 %, ab 01.01.2007: 19 %) zu versteuern ist. In Umsetzung der Verfügung hat der Markt bei Herstellungs- und Verbesserungsbeitragsbescheiden die Umsatzsteuer in dieser Höhe erhoben.

Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Aufgrund von Nr. 4 des zu dieser Gerichtsentscheidung ergangenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.04.2009 und des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 08.04.2009 ist der ermäßigte Steuersatz auch auf die Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge anzuwenden.

 

Die Herstellungs- und Verbesserungsbeitragsbescheide, die nach dem 12.08.2000 erlassen und bei denen die Umsatzsteuer in Höhe von 16 % bzw. 19 % erhoben wurden, werden auf Antrag des Bescheidempfängers im Hinblick auf die Umsatzsteuerhöhe berichtigt.

 

Anträge für die Berichtigung der Bescheide erhalten Sie hier zum Download
oder im Rathaus bei Herrn Hofmeister (1. OG, Zimmer-Nr. 105).


Antrag hier zum Download
 

Ausführliche Details können den Urteilen des Bundesfinanzhofes unter den Aktenzeichen VR 61/03 und VR 27/06 sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofes unter dem Aktenzeichen C-442/05 entnommen werden.




Änderung der Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr ab 01.01.2009

 

Ab 01.01.2009 gelten folgende neue Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr:

 

Tonnengröße

ohne Kompostierermäßigung

bisher

mit Kompostierermäßigung

bisher

60 l

28,50 €

42,00 €

24,00 €

37,50 €

80 l

37,50 €

55,50 €

31,50 €

49,50 €

120 l

57,00 €

82,50 €

46,50 €

75,00 €

240 l

114,00 €

165,00 €

93,00 €

150,00 €

770 l

364,50 €

528,00 €

295,50 €

478,50 €

1.100 l

519,00 €

754,50 €

423,00 €

684,00 €

 

Ab 01.01.2009 beträgt die Gebühr für einen Müllsack 2,70 Euro (bisher 3,80 €).


 

 

Zum 1. Juli ergeben sich folgende Veränderungen bei der Abfallentsorgung:

 

a) Einstellung der monatlichen Bündelsammlungen für Papier  bzw. Kartonagen

Der Kreistag hat beschlossen, die monatlichen Bündelsammlungen für Papier bzw. Kartonagen mit Ablauf des Monats Juni 2008 einzustellen. Grund hierfür sind die in Folge des Angebots der blauen Altpapiertonne der privaten Unternehmen stark gesunkenen Mengen, die zuletzt über die Bündelsammlungen erfasst wurden.

Ab 1. Juli sind Kartonagen und Papier entweder über die privaten blauen Tonnen zu entsorgen oder über die Container am Bauhof.

 

b) Neuvergabe der Durchführung der Restmüll- und Sperrmüllabfuhr

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben wurde die Durchführung der Restmüll- und Sperrmüllabfuhr in den letzten Monaten neu ausgeschrieben. Als Ergebnis der Ausschreibung ist ab 1. Juli 2008 für mindestens 5 Jahre die Fa. Schmid & Zweck GmbH, Amberg, Tel. 09621 61084 o. 62510 für die Durchführung der Restmüll- und Sperrmüllabfuhr im Gemeindebereich Moosbach zuständig. Die örtlichen Touren werden teilweise neu gestaltet, d. h. "gewohnte" Abholzeiten werden geändert. Um Probleme bei der Umstellung möglichst gering zu halten, müssen die Mülltonnen am Abholtag unbedingt um 06:00 Uhr morgens bereitstehen. (Anfangs-)Probleme sollten umgehend dem Landratsamt (Tel.Nr. 09602 79-352 bzw. 79-357) gemeldet werden, damit diese möglichst schnell gleich zu Beginn des neuen Vertragszeitraumes gelöst werden können.
 

 






 
 
letzte Aktualisierung der Seite: letzte Änderung: 3.9.2010 von Rieß Claudia